Das Halten von Haustieren / Hunden ist gesetzlich geregelt - wie könnte es auch anders sein. Zum einen auf EU-Ebene:
Die Europäische Union schreibt den EU-Heimtierausweis vor, der bei Reisen innerhalb von Europa mitgeführt werden muss.
Auch auf Bundesebene gibt es gesetzliche Regelungen, die insbesondere die sogenannten Kampfhunde betreffen, die Haltung
und auch die Einfuhr. Die wichtigsten Regelungen Kampfhunde betreffend finden jedoch auf Landes- und Kommunalebene statt.
Es geht in diesen Gesetzen zum einen um die prinzipielle Erlaubnis für das Halten eines gelisteten Kampfhundes, ein Recht,
das prinzipiell mittels einem Wesenstests erlangt werden muss. Doch auch Einschränkungen im Alltag müssen Besitzer von
Kampfhunde oftmals hinnehmen. Diese variieren jedoch stark, je nachdem in welcher Region / stadt man wohnt. Ländliche
Gegenden sind hier oftmals toleranter als größere Städte, in denen oft nicht nur eine 100%ige Leinenpflicht besteht, sondern
auch eine generelle Maulkorbpflicht. Das ist nicht nur für den Hund, sondern auch für den Halter eine Einschränkung.
Nicht nur Mittels Auflagen und Restriktionen versuchen die Behörden, das Halten von Kampfhunden möglichst unattraktiv zu
gestalten, insbesondere für Zielgruppen, bei denen Kampfhunde ein Statussymbol darstellen und sie teilweise sogar als
Waffe missbrauchen. Auch finanziell sind Halter von Kampfhunden schlechter gestellt als die von "normalen" Hunden. Zum
einen wird bei der Hundesteuer kräftig zugelangt, und 500€ im Jahr ist keine Seltenheit. Die Höhe der Steuer wird von
der kommunalen Regierung festgelegt, sie sind also pro Stadt / Landkreis unterschiedlich hoch angesetzt. Zwei Beispiele,
die den Unterschied verdeutlichen: In Bonn kostet die Steuer für einen Hund 138€ pro Jahr, für einen Kampfhund 720€.
In Offenbach liegt der normale Steuersatz bei 75€, der für einen Kampfhund bei 140€. Wer in Bonn einen zweiten Kampfhund
halten möchte, der muss für diesen sogar 900€ Hundesteuer berappen.
Auch bei der Hundeversicherung kosten als gefährlich eingestufte Hunde mehr. Viele Versicherer verlangen oftmals das Doppelte
für die Hundehalterhaftpflichtversicherung für einen Kampfhund. Bei der Hundekrankenversicherung oder OP-Versicherung für
Hunde hingegen wird kein Unterschied gemacht. Doch im Vergleich zu der doch sehr hohen Hundesteuer sind die Beiträge für
die Hundeversicherung noch human.
Vor der Anschaffung eines gelisteten Hundes sollte man sich also gründlich informieren, wie die gesetzlichen Bestimmungen
am Wohnort sind. Insbesondere, ob für die als besonders gefährlich eingestuften Hunde eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht
besteht, und ob die Hundesteuer bezahlbar ist. Manche Gemeinden haben durchaus erkannt, dass die mediale Hetze auf scheinbar
besonders gefährliche Hunde nicht den Statistiken entspricht, und dass das Problem vielmehr in den Motiven der Hundehalter liegt.
Gerade in ländlichen Gegenden ist das Halten von Kampfhunden eher akzeptiert als in der Stadt, wo in bestimmten Stadtteilen
tatsächlich erstaunlich viel Listenhunde anzutreffen sind, was durchaus kritisch zu betrachten ist.